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Mischabfall / Leichtbaustoffe – Entsorgung

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Annahmematerial:
Gemischte, überwiegend leichte Abfälle aus Bau-, Renovierungs- und Rückbauarbeiten, die weder rein mineralisch noch sortenrein trennbar sind.

Zulässige Materialien:
Leichtbaustoffe und gemischte Bauabfälle wie Porenbeton (z. B. Ytong), Dämmmaterialien ohne Schadstoffbelastung, Holzreste, Kunststoffe, Folien, Tapeten, Teppichreste, Verpackungsmaterialien, leichte Bauabfälle aus Innenausbau, Renovierung und Sanierung.

Nicht zugelassen:
Gips, Gipskartonplatten (Rigips), gipsbasierte Baustoffe, Asbest, teerhaltige Materialien, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Flüssigkeiten, Öle, Elektro- und Batteriegeräte, sowie reine mineralische Abfälle wie Beton, Ziegel oder Asphalt.


Preise & Entsorgung:
1. Mischabfall / Leichtbaustoffe

Containerbereitstellung (inkl. 14 Tage Standzeit):

→ Container 5 m³ (max. 2 t): 440 € pauschal
→ Container 7 m³ (max. 3 t): 540 € pauschal
→ Container 10 m³ (max. 4 t): 640 € pauschal


Hinweis:
→ Bei größeren Mengen oder regelmäßigen Abholungen können die Preise individuell angepasst werden.

→ Der Abfall muss eindeutig als Mischabfall bzw. Leichtbaustoffe ohne Gips deklariert werden. Gips und gipsbasierte Materialien sind getrennt zu entsorgen und dürfen nicht beigemischt werden. Falsch deklarierte oder unzulässige Materialien können zu einer Neueinstufung und zusätzlichen Entsorgungskosten führen.

→ Bei Containerbereitstellung – inkl. 14 Tage Standzeit. Bei längerer Standzeit fallen 5 € pro zusätzlichem Tag an.

→ Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (MwSt.).

→ Weitere Bedingungen und Details finden Sie in unseren Lieferbedingungen.

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Verfügbar

Häufig gestellte Fragen

 

Mischabfall / Leichtbaustoffe – Entsorgung

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exkl. MwSt.
  • Gemischte, überwiegend leichte Abfälle aus Bau-, Renovierungs- und Rückbauarbeiten, die weder rein mineralisch noch sortenrein trennbar sind.

    Zulässige Materialien:
    Leichtbaustoffe und gemischte Bauabfälle wie Porenbeton (z. B. Ytong), Dämmmaterialien ohne Schadstoffbelastung, Holzreste, Kunststoffe, Folien, Tapeten, Teppichreste, Verpackungsmaterialien, leichte Bauabfälle aus Innenausbau, Renovierung und Sanierung.

    Nicht zugelassen:
    Gips, Gipskartonplatten (Rigips), gipsbasierte Baustoffe, Asbest, teerhaltige Materialien, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Flüssigkeiten, Öle, Elektro- und Batteriegeräte, sowie reine mineralische Abfälle wie Beton, Ziegel oder Asphalt.

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