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Wurzel- und Stammholz Durchmesser > 20 cm – Entsorgung

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Annahmematerial:
Schwere organische Abfälle aus Rodungs-, Fäll- und Erdarbeiten mit einem Durchmesser von über 20 cm.
Diese Abfallart ist separat zu entsorgen und nicht mit Grünschnitt oder Bodenmaterial zu vermischen.

Zulässige Materialien:
Baumstämme und Stammholz mit einem Durchmesser über 20 cm, Wurzelstöcke und Wurzelwerk, dicke Aststücke, grobes Holz aus Rodungsarbeiten, Wurzeln mit anhaftender Erde in üblichem Umfang.

Nicht zugelassen:
Behandeltes, lackiertes oder imprägniertes Holz, Bauholz, Holz mit Metall- oder Betonanhaftungen, Erde in größeren Mengen, Steine, Kunststoffe, Folien, Draht, Gips oder sonstige Fremdstoffe.


Preise & Entsorgung:
1. Wurzel- und Stammholz Durchmesser > 20 cm

Containerbereitstellung (inkl. 14 Tage Standzeit):

→ Container 5 m³ (max. 2 t): 420 € pauschal
→ Container 7 m³ (max. 3 t): 510 € pauschal
→ Container 10 m³ (max. 4,5 t): 630 € pauschal


Hinweis:
→ Bei größeren Mengen oder regelmäßigen Abholungen können die Preise individuell angepasst werden.

→ Wurzel- und Stammholz muss entsprechend der Deklaration getrennt bereitgestellt werden. Stark verunreinigtes Material oder unzulässige Fremdstoffe können zu einer Neueinstufung und zusätzlichen Entsorgungskosten führen. Grünschnitt mit einem Durchmesser unter 20 cm ist separat zu entsorgen.

→ Bei Containerbereitstellung – inkl. 14 Tage Standzeit. Bei längerer Standzeit fallen 5 € pro zusätzlichem Tag an.

→ Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (MwSt.).

→ Weitere Bedingungen und Details finden Sie in unseren Lieferbedingungen.

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Verfügbar

Häufig gestellte Fragen

 

Wurzel- und Stammholz Durchmesser > 20 cm – Entsorgung

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exkl. MwSt.
  • Schwere organische Abfälle aus Rodungs-, Fäll- und Erdarbeiten mit einem Durchmesser von über 20 cm.
    Diese Abfallart ist separat zu entsorgen und nicht mit Grünschnitt oder Bodenmaterial zu vermischen.

    Zulässige Materialien:
    Baumstämme und Stammholz mit einem Durchmesser über 20 cm, Wurzelstöcke und Wurzelwerk, dicke Aststücke, grobes Holz aus Rodungsarbeiten, Wurzeln mit anhaftender Erde in üblichem Umfang.

    Nicht zugelassen:
    Behandeltes, lackiertes oder imprägniertes Holz, Bauholz, Holz mit Metall- oder Betonanhaftungen, Erde in größeren Mengen, Steine, Kunststoffe, Folien, Draht, Gips oder sonstige Fremdstoffe.

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