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Grünschnitt Durchmesser < 20 cm – Entsorgung

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Annahmematerial:
Organische Abfälle aus Garten-, Landschafts- und Pflegearbeiten mit einer maximalen Ast- und Stammdicke von unter 20 cm.
Geeignet für kompostierbare Grünabfälle ohne Fremdstoffe.

Zulässige Materialien:
Strauch- und Heckenschnitt, Äste und Zweige bis 20 cm Durchmesser, Laub, Gras- und Rasenschnitt, Pflanzenreste, Stauden, Blumen, Wurzelballen ohne nennenswerte Erdanhaftungen.

Nicht zugelassen:
Stämme oder Äste über 20 cm Durchmesser, behandeltes oder lackiertes Holz, Bauholz, Wurzeln mit starkem Erdanteil, Erde, Steine, Kunststoffe, Folien, Draht, Metall, Gips, sonstige Fremdstoffe oder Abfälle.


Preise & Entsorgung:
1. Grünschnitt Durchmesser &lt; 20 cm

Containerbereitstellung (inkl. 14 Tage Standzeit):

→ Container 5 m³ (max. 1 t): 330 € pauschal
→ Container 7 m³ (max. 1,5 t): 360 € pauschal
→ Container 10 m³ (max. 2 t): 400 € pauschal


Hinweis:
→ Bei größeren Mengen oder regelmäßigen Abholungen können die Preise individuell angepasst werden.

→ Der Grünschnitt muss sortenrein angeliefert werden. Material mit einem Durchmesser von mehr als 20 cm ist separat zu entsorgen. Bei Fehlbefüllung oder falscher Deklaration kann eine Neueinstufung und zusätzliche Entsorgungskosten erfolgen.

→ Bei Containerbereitstellung – inkl. 14 Tage Standzeit. Bei längerer Standzeit fallen 5 € pro zusätzlichem Tag an.

→ Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (MwSt.).

→ Weitere Bedingungen und Details finden Sie in unseren Lieferbedingungen.

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Häufig gestellte Fragen

 

Grünschnitt Durchmesser < 20 cm – Entsorgung

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exkl. MwSt.
  • Organische Abfälle aus Garten-, Landschafts- und Pflegearbeiten mit einer maximalen Ast- und Stammdicke von unter 20 cm.
    Geeignet für kompostierbare Grünabfälle ohne Fremdstoffe.

    Zulässige Materialien:
    Strauch- und Heckenschnitt, Äste und Zweige bis 20 cm Durchmesser, Laub, Gras- und Rasenschnitt, Pflanzenreste, Stauden, Blumen, Wurzelballen ohne nennenswerte Erdanhaftungen.

    Nicht zugelassen:
    Stämme oder Äste über 20 cm Durchmesser, behandeltes oder lackiertes Holz, Bauholz, Wurzeln mit starkem Erdanteil, Erde, Steine, Kunststoffe, Folien, Draht, Metall, Gips, sonstige Fremdstoffe oder Abfälle.

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