
Jetzt Schüttgüter bestellen und schon morgen erhalten, bei Bestellungen bis 12 Uhr!
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Lieferbedingungen für Baustoffe
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Liefergebiet
Lieferungen erfolgen im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Für Entfernungen über 30 km vom jeweiligen Lager- oder Werkstandort können zusätzliche Transportkosten anfallen. -
Lieferzeiten
Lieferungen erfolgen werktags (Mo–Fr) zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Wunschtermine können angegeben werden, sind aber erst nach Bestätigung verbindlich. Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein verbindlicher Termin ausdrücklich bestätigt wurde. -
Lieferhinweis
Schüttgut wird bei einer Bestellung bis 12 Uhr voraussichtlich am nächsten Werktag geliefert, von Montag bis Freitag. Big Bags werden ausschließlich freitags und samstags ausgeliefert. Wenn die Bestellung bis Mittwoch eingeht, wird die Lieferung in der Regel noch in derselben Woche ausgeführt. -
Abladung
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Die Abladung erfolgt seitlich oder nach hinten kippend (bei Schüttgütern) bzw. mit Kran (bei Big Bags oder Palettenware).
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Belieferung erfolgt „frei Bordsteinkante“ – d. h. bis zur ersten anfahrbaren Stelle auf dem Grundstück bzw. am Straßenrand.
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Der Fahrer entscheidet vor Ort, ob die Zufahrt und Abstellfläche befahrbar und tragfähig ist.
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Schäden an Zufahrten, Untergründen oder angrenzenden Bereichen, die aufgrund ungeeigneter Beschaffenheit entstehen, liegen nicht in der Verantwortung des Lieferanten.
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Zufahrtsbedingungen
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Mindestbreite für LKW-Zufahrt: 3,50 m
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Tragfähiger, befestigter Untergrund (keine Wiesen oder weichen Böden).
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Wendemöglichkeiten müssen gegeben sein.
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Der Kunde stellt sicher, dass keine parkenden Fahrzeuge, Baustellenhindernisse oder sonstige Einschränkungen die Zufahrt behindern.
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Abwesenheit des Kunden
Sollte der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend sein, erfolgt die Abladung nach der vom Kunden übermittelten Beschreibung (z. B. Bestellformular, E-Mail). Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. -
Wartezeiten und Fehlfahrten
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Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand.
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Fehlfahrten (z. B. aufgrund unzureichender Zufahrt oder falscher Angaben) werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
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Mengen und Toleranzen
Bei Schüttgütern kann es produktionsbedingt zu Abweichungen von ±5 % kommen. Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferten Mengen. Technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen gelten nicht als Mangel. -
Gefahrübergang
Mit Abschluss der Abladung geht die Gefahr auf den Kunden über. Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder Weiterverarbeitung liegen nicht in der Verantwortung des Lieferanten.
